Mit etwas Verwunderung haben wir die Stellungnahme vom 1.4 von Soliprax zum Thema TSE wahrgenommen. Bevor uns die ersten Anfragen bezüglich dieser Meldung erreichen - schließlich setzen auch wir die Lösung von fiskaly ein - hier eine Stellungnahme.
Wir zitieren den Marktführer:
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Da aber die TSE ab 01.04.21 Pflicht ist, empfehlen wir dringend - bis auf weiteres - auf die Entgegenahme von Bargeld zu verzichten.
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Diese Empfehlung kann nur im Zusammenhang mit der Software Soliprax verstanden werden: lemniscus Kunden betrifft diese Empfehlung nicht!
Worum geht es? Wider aller Erwartungen ist die fiskaly TSE Zertifizierung nur teilweise gelandet. Da alle Ausnahmeregelungen inzwischen abgelaufen sind und es keine allgemeine Verlängerung gegeben hat, müssen die Steuerpflichtigen jetzt aktiv werden und einen Antrag auf Verlängerung beim Finanzamt stellen.
fiskaly hat uns Kassensystembetreibern bereits am 31.3 ausführliche Unterlagen geschickt, darunter stellvertretend für alle Finanzministerien eine Stellungnahme vom hessischen Ministerium - wir zitieren:
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Entsprechende Erleichterungen kommen insbesondere in den Fällen in Betracht, in denen bereits eine noch nicht abschließend zertifizierte cloudbasierte TSE eingesetzt wird, deren vollständige und endgültige Zertifizierung nunmehr unmittelbar bevorsteht.
[…]
Die Stellungnahme des hessischem Ministeriums macht deutlich, dass der jetzt notwendige Antrag nach §148 AO als reine Formalität zu verstehen ist - vorausgesetzt es werden die notwendigen Unterlagen mitgeliefert:
- Stellungnahme des Anbieters des Kassensystems
- Bereits verfügbare Zertifikate
- Allgemeine Stellungnahme Verzögerung Zertifizierung (fiskaly)
- 2021-005 6er Schreiben an die Bundesländer zu Problemen bei der cloudbasierten TSE Anlage 2 BT (DIHK, BDI, ZDH, BDA, HDE, BGA)
- 2021-98379 (Pragmatische und bundeseinheitliche Lösung zum Thema Cloud TSE) - Hessisches Ministerium der Finanzen; Als das zuständige Finanzamt fiskaly Germany GmbH
Diese Unterlagen haben wir am 31.3 öffentlich gestellt - zwei Stunden nachdem wir die Vorlagen von fiskaly geschickt bekommen haben.
Wie, wo und wann genau die TSE umgesetzt wurde ist Teil der Unterlagen, die wir im Dokument „Stellungnahme des Anbieters des Kassensystems“ für den Antrag bereitstellen müssen. Hier haben lemniscus Anwender den Vorteil, dass wir wirklich sehr früh mit die Umsetzung der KassenSichV begonnen haben:
- 01.2020 - Beginn Umsetzung der KassenSichV
- 02.2020 - Evaluation der Anbieter
- 04.2020 - Entscheidung für die fiskaly Cloud TSE
- 08.2020 - Vertragsunterzeichnung
- 04.2020 - Start des Integrationsprozesses
- 08.2020 - Abschluss des Integrationsprozesses und Übergang in die Testphase
- 09.2020 - Abschluss der Testphase
- 09.2020 - Start des Rollouts mit Steuerpflichtigen
Ein Antrag nach §148 AO ist mit den gelieferten Unterlagen schnell gestellt und stellt keine nennenswerte Hürde dar, jedenfalls keine, die es rechtfertigen würde, auf Bargeld zu verzichten.