Test-, Doku-, Meldepflicht für Therapeutys, Patientys, Postbotys...

am 24.11.2021 in News gepostet.

zuletzt aktualisiert am 25.11.2021

Die folgenden Informationen bilden unseren aktuellen Kenntnisstand, wir haben lange und sorgfältig recherchiert.

In dieser Newsmeldung gehen wir nur auf die Punkte ein, die uns als Praxisverwaltung tangieren. Insbesondere geht es uns um

  • Dokumentationspflichten der täglichen Therapeuty-Testungen
  • Erfassung des Patienty-Impfschutzstatus in lemniscus

Da eine Dokumentationspflicht am Horizont aufgetaucht ist, und diese dann die Abläufe in der Praxis berührt, haben wir uns auf den Recherche-Weg gemacht.

Da für einige Kundys bereits 2G+ (je nach Bundesland, je nach Tätigkeitsumfeld) gilt, liefern wir heute Nacht ein größeres Update und jetzt schon zwei Videos zu dem Thema.

Bitte meldet euch zu diesem rechtlichen Thema nicht bei uns - erstens dürfen wir keine Rechtsberatung machen, zweitens haben wir euch unser ganzes Wissen in die Newsmeldung gegossen. Bessere Ansprechpartner sind die Berufsverbände, euer Lieblings-Rechtsanwalt oder das für euch zuständige Gesundheitsamt.

Neues Infektionsschutzgesetz, die Kurzfassung

Mit der neuen IfSG-Fassung vom 24.11.2021 kommt die Testpflicht für Therapeutys!

  • Geimpfte und genesene Therapeutys: tägliche Eigentests
  • Nicht geimpfte Therapeutys: tägliche Schnelltests

Statt täglicher Testung ist es auch möglich 2x die Woche ein PCR Test zu machen.

Mit der Testplicht kommt noch eine Dokumentations- und Meldepflicht Huckepack: die Praxis muss die Kontrolle der Tests dokumentieren (Form und Medium sind uns noch unbekannt) und der zuständigen Behörde (ist uns unbekannt) alle 14 Tage melden.

Neues Infektionsschutzgesetz, die etwas längere Geschichte

Ok, hier dann für die ganz Neugierigen…

Nach § 28b Abs. 2 IfSG vom 24.11.2021, also in der neuen Fassung, gilt, dass Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen diese nur betreten dürfen, wenn sie getestete Personen im Sinne des § 2 Nr. 6 SchAusnahmVO sind und einen Testnachweis mit sich führen.

Folgende Einrichtungen fallen unter § 28b Abs. 2 IfSG:

  • (…)
  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
  • (…)

Als „Besuchspersonen“ gelten nicht nur Privatbesuche von Bewohnerinnen und Bewohnern, sondern alle Personen, die etwa aus einem beruflichen Grund die Einrichtung betreten wollen oder müssen (zum Beispiel Therapeutys, Handwerker oder Paketboten).

In oder von diesen Einrichtungen und Unternehmen behandelte, betreute, gepflegte oder untergebrachte Personen gelten nicht als Besucher. Quelle

Es gilt, dass bei Arbeitgebern und Beschäftigten, die geimpfte Personen oder genesene Personen sind, die zugrundeliegende Testung auch durch Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne Überwachung erfolgen kann. D.h. hier erfolgt keine PCR-Testung.

Spannend wird es bei der Dokumentationspflicht…

Nach § 28b Abs. 3 IfSG in der neuen Fassung sind Arbeitgeber (Abs. 1) beziehungsweise die Leitungen der Gesundheitseinrichtungen (Abs. 2) verpflichtet, die Einhaltung der Verpflichtungen zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen (nach den Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1) durch Nachweiskontrollen täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren.

Der Dokumentationspflicht wird auch noch eine Meldepflicht hinterher geschoben - alle zwei Wochen müssen die Listen an die zuständige Behörde geschickt werden.

Umsetzung in lemniscus

Wir dürfen uns jetzt mit zweierlei befassen: auf der einen Seite, wenn gefordert, die Erfassung des 3G-Status des Patientys, auf der anderen Seite neuerdings auch noch die Testung der Therapeutys, Angestelltys, Besuchys nach IfSG.

Erfassung für Patientys

Schon vor einigen Monaten haben wir die 2G/ 3G Erfassung in lemniscus umgesetzt. Was sich genau dahinter verbirgt könnt ihr hier anschauen:

Dokumentation 2G-/ 3G-Regel-Status

Mit dem nächsten Update werden wir lemniscus auch die Erfassung/ Anzeige von 2G+ beibringen. Hier dürften bereits einige Kundys betroffen sein.

Wir wissen noch nicht in welcher Form oder wohin gemeldet werden soll, daher konzentrieren wir uns zunächst auf die Erfassung der notwendigen Informationen.

lemniscus kennt schon ein “Kontakte”-Bericht, wir wissen nicht, ob dieser formell den Ansprüchen genügen wird.

Erfassung für Therapeutys, Angestelltys, Besuchys

Unser Vorschlag für die Dokumentation der Testung: für jede Testung/ Dokumentation einen Termin samt Patientenakte anlegen. So haben wir Zeitpunkt, G-Status und Kontaktdaten.

Über die Berichte-Funktion ließe sich dann eine passende Auswertung erstellen, sofern alle Termine über einen Begriff gefunden werden können.

Dokumentation 2G-/ 3G-Regel-Status

Kommende Patientys benachrichtigen

Unter Umständen wollt ihr eure Patientys, die in den nächsten Tagen zu euch kommen, über die neue Situation aufklären (gerade in den Bundesländern, in denen plötzlich 3G für Patientys gilt).

An dieser Stelle wollen wir auf die Massenbenachrichtigungen hinweisen, die wir für die erste Welle umgesetzt haben. Oder war es die zweite?

Massenbenachrichtigung

Vermerk und Zusammenfassung

Angesichts der komplexen Lage haben wir uns ein Vermerk bzw. eine Zusammenfassung von Rechtsanwalt Dr. René Sasse für euch eingeholt.

In dem Vermerk wird sehr schön die Sachlage zusammengefasst und erläutert - liest sich wesentlich angenehmer als das IfSG.

PDF hier Laden oder auf das folgende Blid klicken…

Aktualisierungen

UPDATE 1 VOM 25.11.2021

Wir haben keine offizielle Quelle, die besagt, wie es weitergeht. Angeblich haben die Bundesländer die Ausführung gestoppt - näheres kann man hoffentlich von den Gesundheitsämtern erfahren.

    Nach dem Proteststurm von Praxen, KBV und KVen gegen die neue gesetzliche Testpflicht 
    für geimpftes und genesenes Personal haben bereits mehrere Bundesländer die Umsetzung 
    der Regelung gestoppt. Angesichts dieser zu Recht verhängten Moratorien geht die KBV 
    davon aus, dass die den Praxen auferlegten bürokratischen Testpflichten kurzfristig 
    bundesweit ausgesetzt werden.

https://www.kbv.de/html/1150_55565.php

UPDATE 2 VOM 25.11.2021

Das Gesundheitsministerium NRW hat per Erlass mitgeteilt, dass die Privilegierung von geimpften Personen auf eine zweimalige Wiederholung des Testung nicht auf PCR-Tests beschränkt sei. Eine tägliche Testung auch geimpfter und genesener Beschäftigter sei aufgrund der in den betreffenden Einrichtungen praktizierten Hygienekonzepte jedenfalls bis zur Klärung des gesetzgeberischen Willens infektiologisch nicht zwingend geboten.

Daher bestehen keine Bedenken dagegen, wenn die Einrichtungen bis auf Weiteres die in der Gesetzesbegründung vorgesehene Regelung einer zweimal wöchentlichen Testung immunisierter Beschäftigter - auch durch Selbsttests in Eigenanwendung - umsetzen.

Eine entsprechende Vorgehensweise ist von den zuständigen Behörden nicht zu beanstanden. Für nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte bleibt es dagegen selbstverständlich bei der täglichen Testpflicht.

UPDATE 3 VOM 25.11.2021

Die Konferenz der Gesundheitsminister und -senatoren der Länder (GMK) hat den Bundesgesetzgeber zu einer Korrektur der gesetzlichen Regelung aufgefordert. Der Gesetzgeber solle klarstellen, dass für geimpfte oder genesene Personen eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung ausreichend sei.

Die Länderminister und -senatoren sind sich einig, dass bis zu dieser Korrektur die Regelung der täglichen Testpflicht für geimpfte oder genese Personen nach §28b Abs. 2 IfSG nicht angewendet wird. Das gilt laut GMK auch für die Dokumentations- und Berichtspflichten.

Einzelne Bundesländer haben ein Moratorium erlassen. Der Inhalt weicht voneinander ab (z.B. Niedersachsen, Bayern oder Hamburg.). Der Freistaat Bayern hat ein Moratorium für die Berichts- und Dokumentationspflicht gemäß § 28b Abs. 3 S. 7 Nr. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen und Rettungsdienste erlassen. Die geltende Berichts- und Dokumentationspflicht des neuen IfSG für medizinische und pflegerische Einrichtungen wird in Bayern vorerst nicht umgesetzt.

Wir finden, dass eine professionelle, sichere, und datenschutzbewusste Praxisverwaltung kein Luxus größerer Praxen sein muss.

Wir sind der Meinung, das alltägliche Verwaltungsaufgaben rund um Terminvergabe und Rechnungsstellung nicht nervenaufreibend sein müssen.

Deshalb haben wir LEMNISCUS aus der Praxis und für die Praxis entwickelt.

Mit lemniscus bist du gut in der Zeit.

Papick G. Taboada, Geschäftsführer

Perfektion ist nicht dann erreicht,
wenn man nichts mehr hinzufügen,
sondern nichts mehr weglassen kann

— Antoine de Saint-Exupéry

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