Seit dem 1. Janaur 2018 verlangen die Krankenkassen in der Schweiz ein einheitliches Formular und die Abrechnung nach Tarif 590.
Der Tarif 590 ist eine Liste der ambulanten komplementärmedizinischen Leistungen gemäss Zusatzversicherung (VVG). Er beinhaltet über hundert Tarifpositionen für einzelne Methoden und Verrichtungen und ist in der ganzen Schweiz gültig.
Der schweizweit gültige Tarif 590 kann von allen Krankenversicherungen verarbeitet werden. Das einheitliche Rechnungsformular darf für sämtliche Rechnungen verwendet werden, unabhängig von der Krankenversicherung der Patienten bzw. Klienten.
Seit dem 1. April 2018 ist auch die Verwendung des einheitlichen Rechnungsformulars obligatorisch. Es stehen dir dabei grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen: Du verwendest das kostenlose PDF-Formular oder du verwendest eine Software, zum Beispiel Lemniscus, für deine Verwaltung von Patientendaten und zur Rechnungsstellung.
Die Umstellung auf den neuen Tarif und dem einheitlichen Rechnungsformular ist unweigerlich mit Aufwand verbunden. Mit der Umsetzung in Lemniscus wollen wir diesen Umstieg erleichtern und freuen uns Teil der nachhaltigen Professionalisierung der Branche in der Schweiz zu werden.
Wir haben ein Screencast zum Thema Tarif 590 und das einheitliche Abrechnungsformular online gestellt. In dem kurzen Screencast wird gezeigt, wie man bequem mit Lemniscus die Abrechnung nach Tarif 590 und dem einheitlichen Formular durchführt.
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